Wir möchten Sie über eine bedeutende Entwicklung informieren, die heute auf politischer Ebene stattgefunden hat: Der Bundesrat hat dem Kompromiss des Wachstumschancengesetzes (WCG) zugestimmt, wodurch der Weg für die stufenweise Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland geebnet wird. Diese Maßnahme wird das Finanzwesen in Deutschland maßgeblich prägen und erfordert die volle Aufmerksamkeit aller betroffenen Unternehmen.
Die Einführung der E-Rechnung verspricht eine Vielzahl von Vorteilen, die nicht zu unterschätzen sind. Schätzungen der EU-Kommission und des Bundesfinanzministeriums (BMI) zufolge wird die obligatorische E-Rechnung jährlich zu Steuermehreinnahmen von mehr als zehn Milliarden Euro führen. Dies ist auf die Möglichkeit der unmittelbaren Vorsteuerabzugskontrolle durch die Finanzverwaltung zurückzuführen, die durch den elektronischen Rechnungsaustausch ermöglicht wird. Diese digitale Innovation wird dazu beitragen, die Umsatzsteuerlücke durch Vorsteuerabzugsbetrug und andere unlautere Steuervermeidungspraktiken zu schließen.
Darüber hinaus wird die Einführung der E-Rechnung einen erheblichen Digitalisierungsschub bei den betroffenen Geschäftsprozessen in deutschen Unternehmen bewirken. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken und auf internationaler Ebene relevant zu bleiben.
Was bedeutet das konkret für das Finanzwesen in Unternehmen?
- Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang einer E-Rechnung gemäß EN16931 für alle deutschen B2B-Geschäfte verpflichtend.
- Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 Euro gemäß § 33 UStDV und für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV. Rechnungen an Verbraucher sind grundsätzlich nicht betroffen.
- Bis zum 31. Dezember 2026 können Papierrechnungen sowie E-Rechnungen in nicht-konformen Formaten noch ausgetauscht werden, wobei die Priorität der Papierrechnung entfällt.
- Ab dem 1. Januar 2027 müssen Rechnungsempfänger der Abweichung von der E-Rechnungs-Verpflichtung bei „sonstigen“ elektronischen Formaten explizit zustimmen.
- Bis zum 31. Dezember 2027 gilt eine Übergangsregelung nur noch für rechnungsstellende Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro.
- Bestehende EDI-Verbindungen mit nicht-konformen E-Rechnungsformaten haben bis zum 31. Dezember 2027 eine zulässige Übergangsfrist.
Die Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer digitalisierten und effizienten Geschäftswelt dar. Es ist unerlässlich, dass Unternehmen sich auf diese Veränderungen vorbereiten und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen an die E-Rechnung ab 2025 zu erfüllen.
Wir bei agorum Software GmbH stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Umsetzung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen zu unterstützen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.