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Webinar-Aufzeichnung:
Die Rechtslage zur
E-Rechnungspflicht

Webinar Rechtslage zur E-Rechnungspflicht

Die E-Rechnungspflicht rückt näher, und Unternehmen müssen sich auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereiten. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und revisionssicher zu archivieren. In unserem zweiten Webinar hat Herr Wolfgang Stephan, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die rechtlichen Grundlagen der E-Rechnung detailliert erläutert und praxisnahe Empfehlungen gegeben. Erfahren Sie, wie Sie sich rechtskonform und effizient auf die E-Rechnungspflicht einstellen können. In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Inhalte aus dem Webinar.

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Warum Sie die E-Rechnung nicht ignorieren dürfen

Ab 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Vorschrift gilt unabhängig von der Unternehmens­größe und betrifft somit auch kleine und mittlere Unternehmen. Die E-Rechnung wird ver­pflichtend für alle B2B-Transaktionen innerhalb Deutschlands. Das Ziel dieser Maßnahme ist klar: Die Europäische Union möchte den Umsatzs­teuer­betrug eindämmen, der jährlich Milliarden­verluste verursacht.

Wichtige Fristen für die E-Rechnung

Die E-Rechnungspflicht tritt in mehreren Stufen in Kraft. Hier sind die wichtigsten Fristen, die Sie beachten müssen*:

  • 1. Januar 2025: Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und revisionssicher zu archivieren.
  • 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen ab diesem Datum E-Rechnungen ausstellen, wenn sie an andere Unternehmen im Inland liefern oder Leistungen erbringen.
  • 1. März 2028: Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen ab diesem Datum E-Rechnungen ausstellen, wenn sie an andere Unternehmen im Inland liefern oder Leistungen erbringen.

Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen und wie?

Die E-Rechnungspflicht betrifft verschiedene Akteure auf unterschiedliche Weise. Hier ist eine detaillierte Auflistung*:

  • Alle Unternehmen (unabhängig von der Größe):
  • Empfang von E-Rechnungen: Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen und revisionssicher archivieren können.
  • Ausstellung von E-Rechnungen: Ab 1. März 2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, wenn sie an andere Unternehmen im Inland liefern oder Leistungen erbringen.
  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro:
  • Ausstellung von E-Rechnungen: Ab 1. Januar 2027 müssen diese Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, wenn sie an andere Unternehmen im Inland liefern oder Leistungen erbringen.
  • Kleinunternehmer (Umsatz bis 22.500 Euro):
  • Empfang von E-Rechnungen: Auch Kleinunternehmer sind ab 1. Januar 2025 verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und revisionssicher archivieren zu können. Sie sind jedoch von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen bis 1. März 2028 ausgenommen.
  • Ausnahmen:
  • Kleinbetragsrechnungen: Rechnungen bis 250 Euro sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.
  • Fahrausweise für die Personenbeförderung und steuerfreie Umsätze: Diese sind ebenfalls von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.
  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C): Hier bleibt die bisherige Regelung bestehen, die Zustimmung des Endkunden zur E-Rechnung ist erforderlich.

Durch die Einhaltung dieser Fristen und Vorgaben können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig von den Vorteilen der E-Rechnung profitiert.

Vorteile der E-Rechnung

Die Umstellung auf E-Rechnungen bietet zahlreiche Vorteile:

  1. Automatisierung des Rechnungsprozesses: Durch die automatisierte Verarbeitung können manuelle Eingriffe reduziert werden, was die Effizienz steigert und Fehler minimiert.
  2. Kosteneinsparungen: Weniger manuelle Arbeit bedeutet auch geringere Verwaltungskosten.
  3. Schnellere Bearbeitungszeiten: Elektronische Rechnungen können schneller bearbeitet und bezahlt werden, was die Liquidität verbessert.
  4. Erhöhte Sicherheit: Automatisierte Prozesse minimieren das Risiko von Betrug und Fehlern.
  5. Einhaltung gesetzlicher Anforderungen: Mit der E-Rechnung erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und sind auf der sicheren Seite in Sachen Compliance.

Herausforderungen bei der Umstellung

Die Umstellung auf E-Rechnungen ist nicht ohne Herausforderungen. Unternehmen müssen ihre IT-Infrastruktur anpassen und ihre Mitarbeiter schulen. Hier sind einige der wichtigsten Schritte, die Sie unternehmen sollten:
  1. Anlegen einer zentralen E-Mail-Adresse für Rechnungen: Eine spezifische E-Mail-Adresse wie rechnung@ihrunternehmen.de erleichtert die Verwaltung und Archivierung der E-Rechnungen.
  2. Sicherstellen der Empfangsbereitschaft: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dies gilt auch für Kleinunternehmer und Vereine.
  3. Revisionssichere Archivierung: Die E-Rechnungen müssen unverändert und sicher archiviert werden. Eine einfache Speicherung auf einem Filesystem reicht nicht aus. Hier kommen Dokumentenmanagement-Systeme (DMS) ins Spiel.
  4. Erstellen einer Verfahrensdokumentation: Diese Dokumentation beschreibt alle Prozesse rund um den Rechnungseingang und -ausgang. Sie ist ein wichtiges Instrument für die Prüfung durch die Finanzbehörden.

Warum agorum Software GmbH Ihr idealer Partner ist

Die Umstellung auf E-Rechnungen erfordert Expertise und Erfahrung im Bereich der Digitalisierung. Wir bieten Ihnen genau das. Mit unserem Dokumentenmanagement-System agorum core sind Sie bestens gerüstet für die Anforderungen der E-Rechnungs­pflicht. Unsere Software ist revisionssicher und vom Wirtschaftsprüfer zertifiziert. Das bedeutet, dass Ihre E-Rechnungen sicher und unveränderbar archiviert werden.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen haben oder mehr darüber erfahren möchten, wie agorum core Ihre Geschäftsprozesse verbessern kann, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Experten stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

*Wichtiger Hinweis

Die agorum Software GmbH übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in diesem Blogbeitrag bereitgestellten Informationen. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und können sich jederzeit ändern. Es wird dringend empfohlen, sich regelmäßig über die neuesten gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen im Zusammenhang mit der E-Rechnung zu informieren. agorum Software GmbH haftet nicht für etwaige Schäden oder Verluste, die durch die Verwendung der in diesem Blogbeitrag enthaltenen Informationen entstehen.

Bitmi

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