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Datenschutz: was Sie wissen sollten!

Datenschutz

Der Datenschutz umfasst alle persönlichen Daten einer Person und schützt diese vor missbräuchlicher Datenverarbeitung und Verbreitung. Sofern personenbezogene Daten gespeichert und weiterverarbeitet werden, bedarf es der Einverständnis jener Person, von der die Daten stammen. Da jede Person das Recht auf informationelle Selbstbestimmung innehält, wird die Einhaltung der Richtlinien zum Datenschutz durch den Datenschutzbeauftragten kontrolliert. Was die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten umfasst und welche Informationen unter die personenbezogenen Daten fallen, erfahren Sie in diesem Blog.

Datenschutz allgemein

Der Datenschutz regelt den Schutz von personenbezogener Daten im Rahmen der Datenverarbeitung. Er schützt vor Verlust, Zerstörung, Verfälschung, unbefugter Kenntnisnahme und unberechtigter Verarbeitung. Des Weiteren schützt der Datenschutz personenbezogene Daten vor Missbrauch während der Speicherung und der Übermittlung sowie deren Veränderung und Löschung.

Personenbezogene Daten

Unter die personenbezogene Daten fallen sämtliche Daten, die sich dazu eignen, eine natürliche Person zu identifizieren. Können vorhandene Daten Aufschluss über eine Einzelperson geben und ohne Umwege auf eine Person schließen lassen, so zählen diese als personenbezogen.

Zudem zählen alle Informationen als personenbezogen, die mithilfe von Zusatzinformationen ebenfalls auf eine natürliche Person schließen lassen. Hierbei wird zwar unterschieden in Daten, die eine Person bereits bestimmen können (identifizierte Personen) und Daten, die eine Person bestimmbar machen (identifizierbare Person); in beiden Fällen handelt es sich aber um personenbezogene Daten.

Personenbezogene Daten im Überblick
persönliche Daten
biometrische Daten
genetische Daten
  • Name
  • Adresse
  • Personalnummer
  • Telefonnummer
  • Kreditkarten-nummer/ Bankdaten
  • Online-Daten
  • Autokennzeichen
  • Kontodaten
  • Fotografien
  • Körpergröße Fingerabdruck
  • Klangfarbe der Stimme
  • Geometrie des Gesichts etc.
  • Regenbogenhaut der Augen (Iris) sowie der Augenhintergrund (Retina)
  • Form der Ohren
  • Zahnabdruck
  • Unterschriften
  • Blutgruppe
  • Daten über den Gesundheits-zustand
  • Speichelproben
  • Biologische Proben
  • Daten, aus denen die ethnische Herkunft ermittelt werden kann

Grundsatz des Datenschutzes

Grundsätzlich gilt, dass personenbezogene Daten nur solange gespeichert werden dürfen, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist. Während der Verarbeitung der personenbezogenen Daten muss eine angemessene Sicherheit der Daten mittels technischer Maßnahmen wie beispielsweise einer Verschlüsselung der Daten gewährleistet werden. Die Verantwortlichkeit für verarbeitete personenbezogene Daten liegt bei dem Verarbeitenden.

Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

  • Datensparsamkeit: Nur für den Zweck relevante Daten werden erfasst.
  • Richtigkeit: Alle erfassten Daten müssen inhaltlich korrekt sein.
  • Zweckbindung: Die Daten dürfen nur für einen bestimmten Zweck erhoben werden. Sollte sich der Zweck ändern, muss die Person, deren Daten erfasst wurden, nicht nur darüber in Kenntnis gesetzt werden, es bedarf auch deren Einverständnis.
  • Rechenschaftspflicht: Der Verantwortliche ist dazu verpflichtet, die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes zu jederzeit nachweisen zu können.

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) & Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das Bundesdatenschutzgesetz findet seine Anwendung im öffentlichen Sektor des Bundes und der Länder sowie den nicht öffentlichen Stellen und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Es besteht aus den folgenden vier Teilen:

  • Gemeinsame Bestimmungen
  • Durchführungsbestimmungen zur DSGVO
  • Datenschutzbestimmungen für Polizei- und Justizbehörden
  • Besondere Bestimmungen für Tätigkeiten außerhalb von DSGVO und JI-Richtlinie

Das BDSG gibt es bereits seit 1978 und wurde mit der in Kraftsetzung der DSGVO im Jahr 2018 neu aufgesetzt. Es ergänzt die Datenschutzverordnung an den Stellen, an denen die nationale Regelung den einzelnen EU-Staaten selbst überlassen ist.

Die Datenschutzgrundverordnung hingegen gilt für alle EU-Bürger, unabhängig davon, wo die Person sich wie lange in der Union aufgehalten hat.

Der Datenschutzbeauftragte

Was viele nicht wissen: Es gibt zwei Arten des Datenschutzbeauftragten: den behördlichen Datenschutzbeauftragten und den betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten bildet zum einen der Bundesbeauftragte für Datenschutz und zum anderen der Landesschutzbeauftragte ab. Hierbei handelt es sich um Institutionen. Während der Bundesbeauftragte für Datenschutz dafür zuständig ist, Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen zu kontrollieren und zu beraten, ist der Landesschutzbeauftragte für das jeweilige Bundesland zuständig.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte eines Unternehmens hingegen stellt den Ansprechpartner in allen datenschutzrechtlichen Themen im Unternehmen und für Behörden dar. Das jeweilige Unternehmen kann ein Datenschutzbeauftragter einstellen, einen bestehenden Mitarbeiter schulen oder auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurückgreifen.

agorum bietet die Software-Lösung

Unsere Open Source-Dokumentenmanagementsoftware agorum core begünstigt nicht nur das rechtskonforme Arbeiten nach DSGVO, sie bietet verschiedene Lösungen für die Umsetzung der datenschutzkonformen Unternehmensprozesse. Mittels verschiedener Berechtigungsstufen innerhalb des Unternehmens bietet agorum core die Sicherheit, dass personenbezogene Daten nur von berechtigten Personen eingesehen werden können und z. B. Bewerbungsunterlagen lediglich von HR-Mitarbeitern angeschaut, erfasst und verarbeitet werden. Durch die Möglichkeit der revisionssicheren Ablage, die sowohl unveränderlich als auch unlöschbar ist, schaffen Sie einen weiteren rechtskonformen Unternehmensprozess mit Hilfe der Software. Außerdem bieten wir mittels agorum cloud die volle Kontrolle über Ihre Daten. So schützt unsere Cloud vor ungewolltem Zugriff auf firmeninterne Dokumente auch im Homeoffice.

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Bitmi

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